• Offizieller Beitrag

    ja, gut möglich... das sind beides nicht unbedingt typische Fundmünzen für die Region. Wäre es möglich, dass die ganzen Dinge nach dem Krieg mit Bombenschutt dort entsorgt wurden ? Denn solche Münzen wirft man ja nicht grundlos einfach weg ;)

    Hier noch in paar Infos zu deinem Denar, obwohl ich vermute, du hast selbst schon gesucht: https://www.acsearch.info/search.html?id=2408095

    • Offizieller Beitrag

    Hammer Erhaltung der Mn. Fonteius Denar....der Römische Republik. Wenn das wirklich aus dem Bombenschutt ist liegt da sicher noch mehr...

    Mit besten Sammlergrüßen

    Gratian

    Alle meine Aussagen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für Ihre Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Inhalte ergeben, Haftung übernommen.

  • Da wir dank unserer Gesetzgeber in einem Schatzregal-Irrenhaus leben und Münzen aus einem Bombentrichter auf Staatsforst zu 100% dem Staat gehören, sollten wir uns in Zukunft darauf einigen, dass die Fund -Münzen immer aus der Schmelze eines Edelmetallankaufs stammen.
    Die Vorstellung eines Münzfundes muss immer mit den Worten beginnen,,,,,Eigentlich hatte ich heute vor mit meinem Deus in den Wald zu gehen, um einen alten Bombentrichter zu untersuchen, machte aber an einem auf der Strecke liegenden Goldankauf einen kurzen Stopp und fand diese schönen Münzen , die eben eingeschmolzen werden sollten: bla bla fertig;)

    In Hessen ist der Dativ dem Genitiv sein Tod

    • Offizieller Beitrag

    :D:D:D

    Ja dieses Sch...gesetz.... Münzhändler und Auktionshäuser müssen jetzt auch dem heiligen Bürokratius opfern....Künker leitet seine neuesten Münz-Auktionen mit folgenden Worten ein:

    Sehr geehrte Kunden, liebe Münzfreunde,

    am 6. August 2016 trat nach langer Debatte das neue Kulturgutschutzgesetz in Kraft.

    Wir möchten Sie, angesichts der kommenden Künker Herbst-Auktionen, in diesem Newsletter kurz darüber informieren, welchen Einfluss das neue Gesetz für Sie und uns haben wird.

    Zu allererst möchten wir festhalten, dass Sie auf alle Stücke unserer fünftägigen Herbstauktion weiterhin bieten können wie bisher. Sie können beruhigt alle Objekte der Auktion kaufen, denn sie stehen im Einklang mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz und dürfen legal gehandelt werden. Auch die Ausfuhr in einen EU-Staat oder ein Drittland ist natürlich möglich.

    Der Versand Ihrer ersteigerten Losnummern wird in den allermeisten Fällen wie gewohnt sehr zeitnah nach der Auktion erfolgen. Ausschließlich für den Versand von sehr hochpreisigen Objekten benötigen wir aufgrund der neuen Gesetzeslage eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde. Hierfür gelten folgende Kriterien, ab welchem Betrag eine derartige Genehmigung erforderlich ist:

    Versand in einen EU-Staat (außerhalb Deutschlands):
    ab einem Zuschlag von 100.000 Euro

    Versand in ein Drittland (eg. USA):
    ab einem Zuschlag von 50.000 Euro

    Wir werden uns bemühen, diese Ausfuhrgenehmigung so schnell wie möglich für Sie zu erhalten, wir bitten Sie aber zu beachten, dass dieser Prozess bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann.

    Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen


    Was für ein Irrsinn und Aufwand...das Gesetz ist wieder mal ein Beispiel aus der Rubrik: Gut gemeint und schlecht gemacht.

    Mit besten Sammlergrüßen

    Gratian

    Alle meine Aussagen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für Ihre Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Inhalte ergeben, Haftung übernommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gratian (10. September 2016 um 17:12)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!