Taschenpistole - Perkussion

  • Hallo, ich brauche Hilfe bei einer Pistole, die schon längere Zeit in Familienbesitz ist.
    Es handelt sich um eine Perkussions-Taschenpistole, Bilder und Nahaufnahmen vom Stempel sind in den Anhängen.
    Ich wüsste gern mehr über den Ursprung, also ungefähre Datierung und vielleicht kann jemand was mit dem Stempel und der Nummer anfangen; kann es sein, dass es ein "Hinterladermodell", also mit abschraubbarem Lauf ist (Stempel und Nummer sind ja jeweils doppelt eingeprägt) und wenn ja, wie kann ich den Lauf entfernen? Halbherziges Drehen hat nicht geholfen, also wollte ich mal nachfragen, bevor ich es mit Werkzeug versuche.

    Danke im Voraus,
    Hektor

  • :) Es handelt sich hierbei um eine sehr weit verbreitete und einfache einschüssige Perkussionswaffe (Terzerole) Deutscher Herkunft, welche nach 1.4.1893 hergestellt wurde.

    Das deutsche Beschußzeichen für Terzerolen "Krone/Krone/U "wurde ab dem angegebenen Datum verwendet.

    Der Zustand der Waffe ist wirklich nicht der Beste; es gab Diese wie gesagt Haufenweise und Viele haben in einem wesentlich besseren Zustand überlebt. So gesehen handelt es sich um eine ganz primitive Massenware eines unbekannten Herstellers, welche auch "Weinbergpistole" genannt wurde, da man Diese u.A. zum Stare vertreiben nutzte. Den Wert sehe ich bei etwa Euro 40,- max.

    Aber warten wir, was die Anderen dazu zu sagen haben....

    Non semper ea sunt, quae videntur!  - Phaedrus

    Einmal editiert, zuletzt von Austroparts (20. Oktober 2015 um 17:54)

  • :) Noch ein kleiner aber wichtiger Hinweis: Waffenscheinfrei Einzellader im Sinne des deutschen Waffengesetzes sind jene Waffen, welche vor dem 1.1.1871 entwickelt wurden.

    Deine Terzerole hat den deutschen Beschussstempel nach dem 1.4.1893.

    Wenn also Dein Terzerolenmodell vor dem 1.1.1871 entwickelt wurde, ist Diese Waffenscheinfrei. Wenn nicht, ist sie Waffenbesitzkartenpflichtig.

    Non semper ea sunt, quae videntur!  - Phaedrus

  • Danke für die Antwort!
    Verkauft soll sie zwar nicht werden, trotzdem waren Schätzungen zu Preis und Herstellungsdatum sehr interessant!
    Die benötigte Karte ist vorhanden, ich hätte nur damit gerechnet, dass die Terzerole ein paar Jahrzehnte älter ist; aber jetzt weiß ich Bescheid.

    Kann irgendjemand was zum Lauf Entfernen sagen? Oder was die 172 bedeutet?

    Gruß,
    Hektor

  • Willkommen Hektor,
    Für deine einschüssige Vorderlader-Pistole brauchst du keinen Waffenschein. Es handelt sich um eine sogenannte Kastenschloss-Pistole. Der Hahn kommt mittig aus dem Systemkasten und schlägt auf ein kupferzündhütchen das auf dem Piston vor dem Lauf sitzt. Duch einen Zündkanal wird das Schwarzpulver in derPulverkammer zur Zündung gebracht. Der so enstehende Gasdruck treibt die Kugel aus dem Lauf.
    Der Lauf selbst sitzt auf einem etwa 1cm langen Schraubgewinde auf dem vorderen Systemkasten. In diesem Gewindestück sitzt auch die Pulverkammer. Man kann den Lauf abschrauben, wenn man den Systenkasten in einem Schraubstock einspannt, Kupfer oder Bleifolie um den Lauf legt und den vorher mit einer Lötlampe erhitzten Lauf runterdreht. Wenn es sich um eine Steinschlosskastenschlosspistole um 1800 handeln wurde, deren vorgeladene Läufe mittels Ringschlüssel gewechselt werden, würde ich das gut finden. Bei dem Terzerol ergibt es keinen Sinn. ABER man kann es bei egun anbieten und dort top restauriert für etwa 80 bis 100€ verkaufen.

    In Hessen ist der Dativ dem Genitiv sein Tod

  • Gut, JETZT bin ich verwirrt...
    Wer hat denn nun Recht, ist sie scheinpflichtig oder nicht?
    Könnt ihr vielleicht die Paragraphen, auf die ihr euch bezieht, nennen oder mir irgendwie erklären, wie ihr eure Meinungen begründet?


    Gruß,
    Hektor

  • Es gibt auch mehrschüssige Vorderlader vor 1871, die sind natürlich verboten.
    Es gab schon Luntenschloss- Revolvergewehre um 1570. Doppelläufige Steinschlossjagdgewehre um 1700. Alles verboten.
    Weniger wegen ihrer Gefährlichkeit als potentielle Waffe, als vielmehr die lukrative Möglichkeit für den Staat, diese zu beschlagnahmen und verauktionieren zu lassen. In Erwartung hoher Gewinne für das Land, bei maximaler finanzieller Schädigung für den so enteigneten Sammler.
    Einfache Regel
    Es dürfen nur einschüssige Vorderlader hier vorgestellt werden.
    Es sei denn der Besitzer hat sie im Sammlerpass oder auf der Waffenbesitzkarte.

    In Hessen ist der Dativ dem Genitiv sein Tod

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